Rauchgasmelder dürfen vom Vermieter angebracht werden

Rauchgasmelder sind in Eigentumswohnungen mittlerweile so gut wie immer Pflicht. Vermieter seien inzwischen dafür verantwortlich, dass die Warnmelder in der vermieteten Wohnung angebracht werden, erklärte Thomas Olek, Geschäftsführer der publity AG. Wer sie anbringen darf, ist oft Gegenstand vor Streitigkeiten.

Vermieter sind für die Anbringung der Rauchgasmelder verantwortlich
Vermieter sind für die Anbringung der Rauchgasmelder verantwortlich

Anbringung von Rauchgasmelder benötigt keine Fachkraft

Rauchmelder müssen nicht unbedingt von einer Fachkraft angebracht werden. Laut einem Urteil des Amtsgerichts München  kann dies in vielen Fällen und unter machen Bedingungen unwirtschaftlich . „Vermietern ist es daher erlaubt diese Aufgabe auch selbst zu übernehmen,“ fasst Thomas Olek das Urteil zusammen.

Mieter müssen Vermieter in die Wohnung lassen

Das bedeutet Mieter müssen das Betreten der Wohnung durch den Vermieter zulassen. In dem genannten Beispielfall hatten sich die Mieter trotz Aufforderung des Anwalts geweigert, dem Vermieter im Zeitraum von montags bis freitags zwischen 8.00 und 17.00 Uhr Zutritt zu gewähren, damit dieser Rauchgasmelder hätte anbringen können. Aus diesem Grund ging der Vermieter vor Gericht. Die Mieter seien der Ansicht gewesen, die Anbringung von Rauchgasmeldern müsse der Vermieter auf  seine  Kosten durch externe Experten vornehmen lassen, schilderte die publity AG, die ihren Sitz in Frankfurt am Main beziehen, das Geschehen.

Gericht: „Sicherheit wird durch Rauchmelder erhöht“

Das Gericht war aber ganz anderer Meinung als die Mieter: Durch die Anbringung von Rauchgasmeldern wird die Sicherheit der Mietsache und der Mieter um einiges angehoben. In Anbetracht diesen Standpunktes ist das große Interesse des Vermieters daran, die Wohnung mit Rauchmeldern auszurüsten, vollkommen nachvollziehbar. Es ist sogar vorgesehen, dass die Ausstattung vor allem auch durch den Vermieter selber erfolgt, hob das Gericht hervor. Folglich hat der Mieter kein Recht auf eine Anbringung durch eine professionelle Firma auf Kosten des Vermieters. Auch sonst ist die Anforderung eines Fachbetriebs für die Anbringung von Rauchgasmeldern nicht von Nöten, das dies nicht sonderlich anspruchsvoll sei.

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