PREOS-Kapitalerhöhung – Einberufungen zu den außerordentlichen Hauptversammlungen

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Das Tochterunternehmen der publity AG – die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG gibt die Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2022 bekannt, zur Beschlussfassung über die geplante PREOS-Kapitalerhöhung

PREOS-Kapitalerhöhung - Einberufungen zu den außerordentlichen Hauptversammlungen
PREOS-Kapitalerhöhung – Einberufungen zu den außerordentlichen Hauptversammlungen

PREOS-Kapitalerhöhung – Änderung der Satzung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG („PREOS”, ISIN DE000A2LQ850) berufen eine außerordentliche Hauptversammlung am 9. Juni 2022 ein. PREOS-Kapitalerhöhung: Einziger Tagesordnungspunkt ist die Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie eine entsprechende Änderung der Satzung.

Luxemburger Großaktionär

Das Grundkapital der PREOS in Höhe von 113.467.506 EUR soll im Rahmen der Sachkapitalerhöhung um 87.115.384 EUR auf 200.582.890 EUR durch Ausgabe von 87.115.384 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 EUR gegen Sacheinlagen erhöht werden. Der für die PREOS anzusetzende Wert je Aktie liegt bei 5,20 EUR und damit deutlich über dem aktuellen Schlusskurs von 3,05 EUR (Stand: 18. Mai 2022). PREOS-Kapitalerhöhung: Die neuen Aktien werden zum Zwecke des Erwerbs von 151.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien an der PREOS-Tochtergesellschaft GORE German Office Real Estate AG („GORE“) im Verhältnis von 1:1,73 ausgegeben. Das bedeutet, dass für rd. 1,73 auf den Namen lautende Stückaktien an der GORE eine neue Aktie ausgegeben wird. Die Beteiligung der PREOS an der GORE beträgt dann rd. 88,4 %. Zur Zeichnung der neuen PREOS-Aktien wird ausschließlich der Luxemburger Großaktionär zugelassen.

Einbringung des Immobilienportfolios

PREOS-Kapitalerhöhung: Die im Rahmen dieser Sachkapitalerhöhung in die PREOS einzubringenden 151.000.000 GORE-Aktien sollen aufgrund einer im Vorfeld zur Beschlussfassung anstehenden Sachkapitalerhöhung bei der GORE entstehen. Konkret wird die Hauptversammlung der GORE am 8. Juni 2022 über eine Erhöhung des Grundkapitals der GORE um 160.000.000 EUR auf 197.525.000,00 EUR durch Ausgabe von 160.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 Euro gegen Sacheinlagen abstimmen. Der dabei für die GORE anzusetzende Wert je Aktie liegt bei 3,00 EUR. Der Gesamtwert der für die Einbringung des Immobilienportfolios zu gewährenden neuen GORE-Aktien beträgt demnach 480 Mio. EUR. Die Einladung der außerordentlichen GORE-Hauptversammlung wurde am gestrigen 18. Mai 2022 veröffentlicht. Zur Zeichnung der neuen Aktien an der GORE wird ausschließlich der Luxemburger Großaktionär zugelassen.

Aufnahme des neuen PREOS-Großaktionärs

Die Einberufungen zu den außerordentlichen Hauptversammlungen der PREOS und der GORE finden im Rahmen der mehrstufigen Transaktion zur Aufnahme des neuen PREOS-Großaktionärs aus Luxemburg statt. In einem nächsten Schritt soll ein weiteres Portfolio von vier luxemburgischen Immobilien in die GORE eingebracht werden. Diese weitere Sachkapitalerhöhung bei der GORE wird voraussichtlich zwischen dem 4. Quartal 2022 und dem 4. Quartal 2023 erfolgen.

PREOS-Kapitalerhöhung: Nach der ersten PREOS-Sachkapitalerhöhung wird der neue PREOS-Großaktionär mit rd. 43,4 % und nach der zweiten PREOS-Sachkapitalerhöhung mehrheitlich an der PREOS beteiligt sein. Des Weiteren plant die PREOS, im Ergebnis der Transaktion ihre gesamte Beteiligung an der GORE zu veräußern. Die daraus resultierenden Erlöse sollen für den weiteren Ausbau des PREOS-Portfolios und die weitere Wachstumsstrategie genutzt werden.

Die virtuelle, außerordentliche Hauptversammlung wird ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfinden.

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung ist > hier < abrufbar.

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