Das sollten Mieter alter Wohnungen wissen

Meistens sind alte Wohnhäuser sehr bequem durch ihre oft hohen Decken, Holzfußböden und großen Fenster. Leider sind die Nachteile der Altbauten fast immer im Detail versteckt. Laute Dielen oder undichte Fenster sind meistens aber keine anerkannten Mängel. „Dennoch dürfen Mieter in einigen Fällen Schadensersatz oder Nachbesserung fordern,“ stellt Thomas OlekGeschäftsführer der publity AG klar.

Mieter von Altbauten sollten auf einige Dinge besonders achten
Mieter von Altbauten sollten auf einige Dinge besonders achten

Mieter haben meistens das Nachsehen

Viele riesige Zimmer, sehr hohe Decken und gigantische Flügeltüren – ein Altbau hat ohne Zweifel seine Vorteile. Doch bedauernswerterweise auch meistens einige Mängel. Doch mit diesen Macken müssen die Mieter meistens leider leben, erklärt Thomas Olek. Erst recht nicht, wenn diese schon beim und vor dem Einzug offensichtlich und klar kommuniziert waren. Es gibt nicht umsonst die Faustregel: Gemietet wie gesehen. Grundsätzlich kann man sagen, hat das Haus oder die Wohnung noch den selben Zustand wie beim Einzug, kann man nicht von einem Mangel sprechen. Ganz zu schweigen davon, wenn der Mieter schon vorher davon wusste.

Wände und Fußböden machen am häufigsten Probleme

Bewohner eines alten Hauses oder Wohnung, sind mit dem folgenden Problem mit großer Wahrscheinlichkeit schon einmal in Kontakt gekommen: Schiefe Wände in fast jedem Zimmer. Oft merken die Mieter leider erst nach dem Einzug wie verzogen die Wände tatsächlich sind sind. Auch die Fußbodenleisten stehen oft einige Zentimeter ab und in der Luft hängende Regale lassen sich teilweise nur mit verrückten Einfällen an den Wänden anbringen. Ein weiteres Problem ist schön und listig zur gleichen Zeit – der uralte Dielenfußboden. Es hört sich oft so an als wenn er bei jedem einzelnen Schritt zusammen brechen würde. Im schlechtesten Fall, sind die Decken so dünn das man nicht nur Opfer seiner eigenen  wird sondern auch von den Dielen seines Nachbarn. „Selbst in diesen Fällen ist es fast und möglich für den Mieter Schadensersatz zu fordern, erklärt die publity AG.

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