Steuererklärung- dies gilt es als Vermieter zu beachten

Viele Immobilienbesitzer haben Einnahmen mit dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, indem sie einen zahlenden Mieter einziehen lassen. Ein Problem dabei ist das man dabei immer Abgaben an das Finanzamt hat. „Jedoch können Vermieter viele ihrer Kosten auf der Steuererklärung absetzen“, macht Thomas Olek, Geschäftsführer der publity AG Hoffnung. Außerdem müssen manche Beträge bis zu einer bestimmten Grenze nicht steuerlich erfasst werden.

Bei der Steuererklärung kann man sich als Vermieter einiges an Geld zurückholen
Bei der Steuererklärung kann man sich als Vermieter einiges an Geld zurückholen

Jede Immobilie benötigt eigene Steuererklärung

Sowohl die Einnahmen, als auch die Ausgaben aus Vermietung oder Verpachtung werden in das Formular der Steuererklärung ausgefüllt. Wichtig dabei sei für jedes Haus oder Wohnung ein eigenes Formular auszufüllen, betont Thomas Olek. Die Priorität der meisten Vermietern wird darauf liegen in der Steuererklärung vor allem, die entstandenen Ausgaben der der jeweiligen Immobilie abzusetzen, um so einiges an Geld einsparen zu können.

Vermieter sollten keine zu geringe Miete nehmen

Das klappt vor allem dann, wenn Besitzer auf lange Zeit mit ihrer vermieteten Immobilie Geld verdienen wollen. Wichtig dabei ist, dass eine Überschusserzielungsabsicht bestehen muss, wie das Frankfurter Unternehmen publity AG erläutert. Nehmen Vermieter nur unregelmäßig Miete ein oder haben diese besonders niedrig festgelegt, erkennt der Staat Ausgaben, beispielsweise  für Kreditzinsen aus dem Immobilienkauf, nicht als Werbungskosten an.                                                                                           Deshalb sollten Vermieter immer daran denken, wenn sie Freunden und Verwandten ein besonders günstigen Preis für ihre Immobilie anbieten: Wohnen diese sogar kostenlos, kann der Vermieter keine Ausgaben mehr steuerlich absetzen. Bei geringerer Miete ändert sich dies prozentual.

So können sie alle Werbungskosten ansetzen

Allerdings können Werbungskosten sogar vollständig angesetzt werden ohne dass die übliche Miete bezahlt wird, jedoch müssen Angehörige minimal knapp 67 Prozent der ortsüblichen Miete zahlen. Bei geringeren Mieten werden anteilig Abzüge gemacht. Bei „30 Prozent der ortsüblichen Miete kann auch nur 30 Prozent der Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden“, erläutert Thomas Olek.

2 Kommentare auch kommentieren

  1. Andrè Banse sagt:

    Die Welt der Steuern ist eine sehr undurchsichtige und für jeden unausgebildeten nervenaufreibende. Jeder der sich nicht gut mit Steuern stellt riskiert es viel Geld in den Sand zu setzen. Aus diesem Grund habe ich schon vor Jahren diverse Steuerberater für mich arbeiten lassen. Mittlerweile kann ich sagen, dass ich einen gefunden habe der mir nicht nur die Arbeit abnimmt, sondern mir auch noch einiges beigebracht hat. Vielleicht noch ein paar Jahre und ich werde seine Dienste nicht mehr benötigen.

  2. Daniel Blank sagt:

    Hat der Vermieter kein Zeit oder Lust selbst nach Mietern zu suchen beauftragt er einen Makler. Die Provision die der Makler für dass Finden eines geeigneten Mieter findet kann der Vermieter von der Steuer absetzen, da es sich um Kosten für eine Gewinnorientierung halten.
    Bei Gebäuden die nach 1924 errichtet wurden kann der Vermieter jedes Jahr 2,5% von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Hauses oder der Wohnung von der Steuer absetzen.
    Sogar Möbel die für die Möblierung, die für eine Wertsteigerung sorgen können in einem bestimmten Umfang von der Steuer abgesetzt werden.

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